Ein langer Streit, der uns auch mindestens einen Studentenstreik eingebracht hatte, ist nun vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja bereits entschieden, dass die Berliner Rückmeldegebühr (= getarnte Studiengebühr) zurückgezahlt werden muss. (mehr auf TAZ online). Offenbar gibt’s nun das Geld von damals zurück, auch wenn man nicht „unter Vorbehalt“ gezahlt hatte. Man muss nur einen Antrag stellen. Ich bin kein Gegner von Studiengebühren, aber diese Abkassiererei fand ich schon immer eine Sauerei.
Schön, wenn anderhalb Jahrzehnte später endlich Recht gesprochen und umgesetzt wird.
Traurig, dass das zulasten der Unis geht: Diesen war einst die Zuwendung um genau den Betrag gekürzt worden, den sie als „Verwaltungsgebühr“ oder „Rückmeldegebühr“ bei den Studenten zurückholten. Und nun holen sich dich Studenten das Geld von den Unis zurück. Die Politik wird natürlich schweigend zuschauen … Das ist die eigentliche Sauerei!